Feuerungskontrolle 2023

Die Verordnung des Kanton Wallis betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen vom 12. Dezember 2001 besagt, dass die Feuerungskontrolle für alle Feuerungsanlagen obligatorisch ist.

Eine Feuerungskontrolle stellt sicher, dass Ihre Anlage den Umweltschutz-Anforderungen entspricht, mit Energie sparsam umgeht und so zu einer besseren Luftqualität und zum Wohlbefinden aller beiträgt.

Die kantonale Verordnung vom 12. Dezember 2001 schreibt vor, dass der Feuerungskontrolleur an Ihrer Feuerungsanlage (Ölheizung) eine Abgasmessung wie folgt durchführt:

  • alle 2 Jahre die obligatorische Amtliche Feuerungskontrolle (mit Service-Abonnement durch die zugelassene Brennerfachfirma) (Art. 18)
  • alle 6 Jahre die obligatorische Expertise gilt zugleich auch als amtliche Kontrolle (Art. 20)

Infolge der Feuerungskontrolle wird in den nächsten Tagen und Wochen der Kontrolleur, Herr Damian Seiler von der Firma „Roland Loretan“ die Messung Ihrer Anlage vornehmen und Ihnen einen Termin mitteilen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung

Roland Loretan
H: www.kaminfeger-loretan.ch
T: 027 945 11 01

oder

Dienststelle für Umweltschutz
H: www.vs.ch/umweltschutz
T: 027 606 31 90

Meldung des Kaminfegers Roland Loretan: Info Feuerungskontrolle Lax (pdf).