Gemeinde Lax
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Bauverwaltung

Die Zuständigkeit für Baugesuche innerhalb der Bauzone obliegt dem Gemeinderat. Die kantonale Baukommission (KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, sodass solche direkt an das kantonale Bausekretariat zu richten sind. Die nachfolgenden Angaben gelten als Richtlinien des Bewilligungsprozesses innerhalb der Bauzone.

Die Bauvorhaben in der Gemeinde Lax werden in «kleine Bauten», «grosse Bauten» und «meldepflichtige Bauten» kategorisiert. Kleine sowie grosse Bauvorhaben unterliegen dem ordentlichen Bewilligungsverfahren. Sie unterscheiden sich lediglich im Umfang der einzureichenden Unterlagen und in der Dauer des Verfahrens (im Normalfall zwischen zwei und sechs Monaten). Bewilligungsfreie Vorhaben hingegen sind vor Baubeginn der Gemeinde Lax zu melden und bestätigen zu lassen. Das Dokument Baubewilligungsprozess vermittelt einen Überblick zu den jeweiligen Verfahren.

Beispiele für grosse Bauvorhaben

  • An-/Umbauten
  • Neubauten
  • Abbruch
  • Umnutzung, Änderung Zweckbestimmung
  • Strassen, Kunstbauten
  • Terrainanpassungen

Beispiele für kleine Bauvorhaben

  • Sanierung Fassade, Fenster, Dach
  • Anbringen eines Windfangs, Pergola
  • Neuerrichtung eines Gartenhauses, Geräteschuppens
  • Anbringen von Sonnenstoren, Parabolantennen
  • Änderung Farbe
  • Neuerstellung von Mauern, Einfriedungen
  • Haustechnische Installationen
  • minimale An- oder Umbauten sowie Sanierungsarbeiten
  • minimale Terrainanpassungen

Beispiele für meldepflichtige Bauten sind:

  • Unterhalt aussen: Ersatz durch identisches Material, identische Farbe
  • Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Brunnen, Kompost
  • Innenumbauten
  • Fahrnisbauten bis zu einer Dauer von drei Monaten
  • Mobile Einrichtungen der Landwirtschaft bis zu einer Dauer von sechs Monaten
  • Plakate, Reklamen
  • Solaranlage
  • Grabarbeiten, Sondagen

Informationen und Dokumente «kleine und grossen Bauten»:

  • Baugesuchformulare
  • Checkliste der einzureichenden Unterlagen
  • Meldeformular Baubeginn
  • Meldeformular Bauende
  • Formular Absichtserklärung ZWG
  • Gesuch Wasser- und Kanalisationsanschluss
  • Förderprogramm Wohnbauhilfe
  • Förderprogramm Energie
  • Förderprogramm energieregionGOMS
  • Meldung Bau einer Solaranlage

Gemäss Art. 40 BauG muss ein Baueingabedossier von einer fachkundigen Person erstellt werden und eine entsprechende Qualität aufweisen. Kann das Bauvorhaben nicht eindeutig bestimmt werden, wird die Eingabe retourniert.

Die Energieberatung Oberwallis bietet ein kostenloses Dossier für Bauherren zu den Themen Heizung, Warmwasser, Wärmepumpen, Gebäudesanierung, Minergie, Solarenergie, Energieberatung, Energieeffizienz und Förderprogramme an. Diese „Bauherenmappe“ finden Sie unter folgendem Link.

Informationen und Dokumente «meldepflichtige Bauten»:

  • Meldeformular bewilligungsfreie Bauten und Anlagen
  • Meldeformular Bau einer Solaranlage

Bewilligungsfreie Vorhaben sind vor Baubeginn der Gemeindeverwaltung zu melden und zu bestätigen lassen. Die Meldung hat spätestens 30 Tage vor Baubeginn zu erfolgen.

Wie sind die Unterlagen einzureichen?

Sämtliche Unterlagen sind einfach (1 Exemplar) ausgedruckt per Post an die Gemeindeverwaltung, sowie digital (als pdf-Datei) an gemeinde@lax.ch einzureichen.

Einschlägige gesetzliche Grundlagen:

  • Raumplanungsgesetz, RPG
  • Raumplanungsverordnung, RPV
  • Baugesetz, BauG
  • Bauverordnung, BauV
  • Bau- und Zonenreglement

Agenda

Urversammlung
Donnerstag, 22. Juni 2023

Jubiläumsfest Skiclub/Nachttrichjer
Fr./Sa., 25.-26. August 2023

Road Movie / Kino im Dorf
Montag, 13. November 2023

Baugesuche

Aktuelle Baugesuche:
2022-02-14 Publikationen

Weiteres

Gemeindeverwaltung Lax
Furkastrasse 46
3994 Lax

027 971 24 44

gemeinde@lax.ch

Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 11.45 Uhr,
Dienstag: 08.00 – 11.45 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 08.00 – 11.45 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.45 Uhr

Termine ausserhalb der Bürozeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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