Nutzung und Fahrerlaubnis der Forststrasse Lax zur «Laggeralpe»
🚧 Information zur Forststrasse
Die Forststrasse ist ab Montag, 11. Mai 2026 für Fahrzeuge unter 3.5 Tonnen wieder befahrbar. Sobald die Forststrasse ausreichend abgetrocknet ist und auch für schwerere Fahrzeuge wieder freigegeben werden kann, wird dies entsprechend publiziert.
⚠️ Fahrbewilligung
Die Forststrasse darf nur mit einer Bewilligung der Gemeinde Lax befahren werden. Eine Bewilligung wird nur für Transporte erteilt, bei denen der Transport mit der Gondelbahn Fiesch-Fiescheralp nicht möglich ist. Für touristische Nutzung (Ausflüge, wandern, etc.) werden keine Bewilligungen erteilt. Die Strasse ist ab Rittina mit einer Barriere gesperrt.
🔑 Bezug der Badges zum Öffnen der Barriere
Die Badges können wie folgt abgeholt werden:
- Gemeindeverwaltung Lax: Dienstag und Donnerstag zw. 8:30 und 11:00 Uhr;
- Gemeindeverwaltung Fiesch: Öffnungszeiten gemäss www.gemeinde-fiesch.ch).
Es ist zwingend mitzubringen:
- Fahrzeugausweis;
- Depot: CHF 20 (bar mitbringen).
👉 Wichtig:
Sämtliche Badges, auch in den Vorjahren herausgegebene, müssen in diesem Jahr in der Gemeindeverwaltung neu aktiviert werden. Grund: Das System wurde bereits für die fusionierte Gemeinde Unnergoms angepasst.
- Für erste Ausstellung: Gang zur Kanzlei erforderlich;
- Für weitere Anpassungen: wie gewohnt direkt beim Eingang der beiden Gemeindekanzleien gibt es einen Badge-Lesegerät. Hier können weitere Bewilligungen geladen werden.
📢 Weitere Information
Gebührenordnung: die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugcode, der im Fahrzeugausweis enthalten ist und betragen zwischen CHF 10 und CHF 150 (Bewilligung für eine Hin- und eine Rückfahrt). Die Gemeinde rechnet die Gebühren monatlich ab.
Gewichtslimit: Es gilt ein Gewichtslimit von 25 Tonnen und 11’000 Liter pro Fahrzeug. Diese Limiten sind zwingend einzuhalten.
Haftung: Wer im Besitz der Fahrbewilligung ist, fährt auf eigenes Risiko. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab.
Missbrauch: Der Badge ist für das jeweilige Fahrzeug gültig. Unbefugte Benützung oder Weitergabe an andere Fahrzeugbesitzer werden mit sofortigem Entzug des Schlüssels und mit Bussen geahndet.
Das Reglement «Forststrasse Lax-Galvera (Benutzung und Gebührenerhebung) finden Sie hier: Reglement Forststrasse.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

