Information zur Forststrasse Lax–Galvera
Die Wintersperre unserer Forststrasse kann dieses Jahr aufgrund von Arbeiten unseres Forstbetriebs Forst Aletsch erst ab dem 14. Juni 2025 aufgehoben werden. Je nach Witterungsverhältnissen kann sich das Datum noch verschieben.
Nachfolgend finden Sie alle Informationen über das Beantragen einer Fahrbewilligung.
Vorgehen für die Einholung der Fahrbewilligung
Schlüsselkarten
Für die neue Saison werden die Schlüsselkarten ab sofort im Gemeindebüro ausgestellt. Falls Sie Ihre Karte aus der letzten Saison behalten haben, kann diese im Gemeindebüro neu freigeschaltet werden. Bitte bringen Sie in jedem Fall den Fahrzeugausweis mit.
Pro Fahrzeug eine Karte
Eine Schlüsselkarte ist fahrzeugbezogen und darf nicht mit Dritten geteilt oder auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Busse und dem Entzug der Fahrberechtigung geahndet werden.
Depot und Kosten
Für jede Schlüsselkarte ist ein Depot von CHF 20.00 bar zu hinterlegen. Die Fahrtkosten richten sich nach dem Fahrzeugcode gemäss Reglement Forststrasse Lax-Galvera. Preisverhandlungen oder Vergünstigungen sind nicht möglich. Alternativ steht Ihnen die Gondelbahn Fiesch-Fiescheralp zur Verfügung.
Gewichtsbeschränkung
Das maximale Gesamtgewicht beträgt 25 Tonnen bzw. 11’000 Liter pro Fahrzeug. Für schwerere Transporte ist im Vorfeld eine Sonderbewilligung mit der Gemeinde zu vereinbaren.
Das gültige Reglement «Forststrasse Lax–Galvera, Benützung und Gebührenerhebung» finden Sie auf unserer Homepage unter www.lax.ch.
WICHTIG
- Die Fahrbewilligung sowie die dazugehörige Schlüsselkarte sind ausschliesslich in der Gemeindeverwaltung erhältlich.
- Die Ausgabe erfolgt nur während den offiziellen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung.
- Bei kurzfristigen Anfragen behält sich die Gemeinde das Recht vor, die Ausgabe abzulehnen.
- Eine Schlüsselkarte wird nur bei Vorlage des Fahrzeugausweises und bei hinterlegtem Depot von CHF 20.00 ausgegeben. Eine Hinterlegung oder ein Versand der Schlüsselkarten ist grundsätzlich nicht möglich.
- Sämtliche Anfragen sind ausschliesslich an die Gemeindeverwaltung (!) zu richten.