Illegales Deponieren von Grüngut und Baumaterial im Wald und Dorf
Leider musste festgestellt werden, dass Grüngut und Material im Wald, an Böschungen (Lengbode, Ritena) oder an Bachufern (Deischbach) verbotenerweise entsorgt wird.
Laut Umweltschutzgesetz und der kantonalen Abfallverordnung ist das Ablagern oder Vergraben von Abfällen aller Art auf öffentlichem oder privatem Grund ohne entsprechende Bewilligung verboten.
Die Gemeinde wurde von der kantonalen Dienststelle für Umwelt dazu aufgerufen, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Daher hat der Gemeinderat veranlasst, die Ablagerungen im Lengboden zu entfernen.
Wie Sie Abfälle korrekt entsorgen, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite: Abfall, Recycling und Entsorgung (link).
Folgende Möglichkeiten stehen für die Entsorgung von Grüngut zur Verfügung.
Biogene Abfälle (Bioabfälle)
Biogene Abfälle sind kompostierbare und vergärbare Abfälle aus Küche, Garten und Grünflächen. Auf der Sammelstelle Altbach ist eine Sammelmulde für Bioabfälle aufgestellt, in welcher diese entsorgt werden können. Die gesammelten Bioabfälle werden bei im Ökohof in Glis geschreddert, und anschliessend in Vétroz zu Kompost verarbeitet.
Verholzte Biomasse (naturbelassenes Holz)
In einem definierten Perimeter auf der Sammelstelle Altbach kann naturbelassenes Holz mit einem maximalen Durchmesser von 25 cm deponiert werden. Davon strikt ausgeschlossen sind alle Ausführungen von behandeltem Holz. Das gesammelte Material wird von der Gemeine Lax zu Häcksel- oder Schreddergut verarbeitet und temporär auf der Sammelstelle belassen. Es steht zur freien Verfügung und kann von der Bevölkerung bspw. für Kompostierzwecke im Garten kostenlos mitgenommen werden.
Fremdmaterialien
Das Deponieren von Fremdmaterialien (wie z.B. Steine, Baumaterialien, Schnüre, Büchsen, Plastik, Papier, Karton, etc.) ist innerhalb und ausserhalb der definierten Sammelplätze strengstens untersagt. Solche Materialien müssen zwingend gesondert entsorgt werden. Bauabfälle müssen auf der Baustelle gesondert getrennt und auf eigene Kosten auf einen bewilligten Sammel- und Sortierplatz transportiert werden (bspw. Inertstoffdeponie Moos, Ried-Brig oder Ökohof Gamsen (Schriber + Schmid)). Allfällige Verstösse werden geahndet.