Ergänzungswahl des Gemeinderats am Sonntag, 05. Februar 2023

Ersatzwahlen aufgrund Demission

Wie bereits am 5. Dezember 2022 publiziert, hat Damian Zumstein aus gesundheitlichen Gründen seine Demission als Gemeinderat eingereicht. Der zuständige Staatsrat Frédéric Favre hat das Rücktrittsgesuch angenommen.

In einem ersten Schritt gilt es nun, den Gemeinderat zu vervollständigen. Anschliessend ist in einem zweiten Schritt das Amt des Vizepräsidenten neu zu besetzen. Gerne informieren wir Sie über die nächsten Schritte. Die Ersatzwahlen werden wie folgt stattfinden:

  • Ersatzwahl des Gemeinderats: Sonntag, 05. Februar 2023
  • Ersatzwahl des Vizepräsidenten: Sonntag, 19. Februar 2023

(In diesem Artikel gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau)

Listenhinterlegung

Den Ergänzungswahlen beim Majorzsystem geht die obligatorische persönliche Hinterlegung der Kandidatenliste bei der Gemeindkanzlei voraus. Die Listenhinterlegung für die Ersatzwahl des Gemeinderates muss bis spätestens Dienstag, 24. Januar 2023, die Listenhinterlegung für die Ersatzwahl des Vizepräsidenten bis spätestens Dienstag, 7. Februar 2023, jeweils bis 12:00 Uhr erfolgen. Das entsprechenden Formulare können im Gemeindebüro abgeholt werden. Sollten keine Listen hinterlegt werden, ist jeder Schweizer Stimmbürger wählbar.

Interessenten sollen sich melden

Wer sich für das Amt als Gemeinderat interessiert, kann gerne mit Simon Imhasly Kontakt aufnehmen: simon.imhasly@lax.ch. Natürlich stehen auch die übrigen Gemeinderäte für Informationen zur Verfügung.

Ersatzwahl des Gemeinderats (nach Majorzsystem)

Der Ablauf der Ersatzwahlen variiert anhand der nachfolgend erläuterten Varianten.

Variante 1: Nur eine Liste hinterlegt

Sofern in der gesetzlichen First, bis zum Dienstag 24. Januar 2023 um 12.00 Uhr nur eine einzige Liste für die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds hinterlegt wird, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl, gemäss Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt.

Variante 2: Keine Liste hinterlegt

Die Ersatzwahl des Gemeinderats findet am Sonntag, 05. Februar 2023 statt. Sofern für die Wahl des Gemeinderats innert gesetzlicher Frist keine Liste hinterlegt wird, können die Stimmbürger jede wählbare Person wählen. Jeder Stimmbürger verfügt über eine Stimme. Gewählt ist diejenige Person, die die grösste Anzahlt Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).

Bei Fehlen einer hinterlegten Liste müssen die Stimmbürger für die Wahl den von der Gemeinde im Wahlmaterial abgebenen leeren amtlichen Wahlzettel verwanden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Variante 3: mehrere Listen hinterlegt

Die Ersatzwahl des Gemeinderats findet am Sonntag, 05. Februar 2023 statt. Erreicht das zu wählende Mitglied das absolute Mehr nicht findet eine Stichwahl (zweiter Wahlgang) statt. Es können neue Kandidaten vorgeschlagen werden.

Ausübung des Wahlrechts

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben.

Stimmabgabe an der Urne

Das Stimmbüro ist wie folgt geöffnet:

  • Datum: Sonntag, 05. Februar 2023
  • Zeit: 09.00 Uhr-10.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe (Zustellung per Post)

 Der Wähler, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren – unter Ungültigkeitsfolge – und ihn einem Postbüro übergeben (Art. 14, Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen (Art. 14 Abs. 2 VbStA).

Stimmabgabe durch Hinterlegung auf der Gemeinde

Stimmbürger, die ihr Stimmrecht durch direkte Hinterlegung des Übermittlungsumschlags auf dem Büro der Gemeinde ausüben wollen, können dies gemäss folgenden Öffnungszeiten tun: Öffnungszeiten.

Verschiedenes

Für sämtliche Fragen bezüglich der Ersatzwahl (Modalitäten und Datum der Listenhinterlegung, Wählbarkeit usw.) verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR) und die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12. März 2008 (VbStA).