Bauverwaltung
Sämtliche Baubewilligungsgesuche sind online einzureichen.
Zugang zur Plattform
Der Zugang zum Benutzerportal eConstruction erfolgt über die Webseite des Kantons Wallis (https://www.vs.ch/de/web/sajmte/portail-utilisateurs). Für den Zugang zur Plattform ist die Erstellung eines elektronischen Identifikationsmittels (eID) erforderlich. Die Liste der auf der Plattform zugelassenen eIDs ist auf der Website des Staates Wallis publiziert (https://www.vs.ch/web/vslogin/login).
Für den technischen Support bezüglich des Betriebs der eConstruction-Plattform wenden Sie sich bitte per E-Mail an eConstruction-INFO@admin.vs.ch oder telefonisch an 027 607 37 21 (Deutsch) – 027 607 37 20 (Französisch).
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für Baugesuche innerhalb der Bauzone obliegt dem Gemeinderat. Die kantonale Baukommission (KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, sodass solche direkt an das kantonale Bausekretariat zu richten sind. Die nachfolgenden Angaben gelten als Richtlinien des Bewilligungsprozesses innerhalb der Bauzone.
Die Bauvorhaben in der Gemeinde Lax werden in «kleine Bauten», «grosse Bauten» und «meldepflichtige Bauten» kategorisiert. Kleine sowie grosse Bauvorhaben unterliegen dem ordentlichen Bewilligungsverfahren. Sie unterscheiden sich lediglich im Umfang der einzureichenden Unterlagen und in der Dauer des Verfahrens (im Normalfall zwischen zwei und sechs Monaten). Bewilligungsfreie Vorhaben hingegen sind vor Baubeginn der Gemeinde Lax zu melden und bestätigen zu lassen. Das Dokument Baubewilligungsprozess vermittelt einen Überblick zu den jeweiligen Verfahren.
Beispiele für grosse Bauvorhaben
- An-/Umbauten
- Neubauten
- Abbruch
- Umnutzung, Änderung Zweckbestimmung
- Strassen, Kunstbauten
- Terrainanpassungen
Beispiele für kleine Bauvorhaben
- Sanierung Fassade, Fenster, Dach
- Anbringen eines Windfangs, Pergola
- Neuerrichtung eines Gartenhauses, Geräteschuppens
- Anbringen von Sonnenstoren, Parabolantennen
- Änderung Farbe
- Neuerstellung von Mauern, Einfriedungen
- Haustechnische Installationen
- minimale An- oder Umbauten sowie Sanierungsarbeiten
- minimale Terrainanpassungen
Beispiele für meldepflichtige Bauten sind:
- Unterhalt aussen: Ersatz durch identisches Material, identische Farbe
- Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Brunnen, Kompost
- Innenumbauten
- Fahrnisbauten bis zu einer Dauer von drei Monaten
- Mobile Einrichtungen der Landwirtschaft bis zu einer Dauer von sechs Monaten
- Plakate, Reklamen
- Solaranlage
- Grabarbeiten, Sondagen
Informationen und Dokumente «kleine und grossen Bauten»:
- Baugesuchformulare
- Checkliste der einzureichenden Unterlagen
- Meldeformular Baubeginn
- Meldeformular Bauende
- Formular Absichtserklärung ZWG
- Gesuch Wasser- und Kanalisationsanschluss
- Förderprogramm Wohnbauhilfe
- Förderprogramm Energie
- Förderprogramm energieregionGOMS
- Meldung Bau einer Solaranlage
- Brandschutzrichtlinien
Gemäss Art. 40 BauG muss ein Baueingabedossier von einer fachkundigen Person erstellt werden und eine entsprechende Qualität aufweisen. Kann das Bauvorhaben nicht eindeutig bestimmt werden, wird die Eingabe retourniert.
Die Energieberatung Oberwallis bietet ein kostenloses Dossier für Bauherren zu den Themen Heizung, Warmwasser, Wärmepumpen, Gebäudesanierung, Minergie, Solarenergie, Energieberatung, Energieeffizienz und Förderprogramme an. Diese „Bauherenmappe“ finden Sie unter folgendem Link.
Informationen und Dokumente «meldepflichtige Bauten»:
Bewilligungsfreie Vorhaben sind vor Baubeginn der Gemeindeverwaltung zu melden und zu bestätigen lassen. Die Meldung hat spätestens 30 Tage vor Baubeginn zu erfolgen.