Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 hat der Grosse Rat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) verabschiedet und beschlossen, die KESB zu kantonalisieren und zu professionalisieren.

Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).

Das DSIS ist über den RDSJ beauftragt:

  1. die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB auszuüben (Art. 3ff VKES);
  2. Standardformulare im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu erstellen (EGZGB 60);
  3. Standardformulare für Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Pflegeheimen zu erstellen.

Die Befugnisse der KESB sind zweierlei: im Bereich des Erwachsenenschutzes und im Bereich des Kindesschutzes.

Weitere Informationen

Sämtliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons unter folgendem Link:

Website der KESB Kanton Wallis

KESB der Bezirke Goms, Östlich Raron und Brig

Sie ist für die Gemeinden Bellwald, Bettmeralp, Binn, Bister, Bitsch, Brig-Glis, Eggerberg, Ernen, Fiesch, Fieschertal, Goms, Grengiols, Lax, Mörel-Filet, Naters, Obergoms, Ried-Brig, Riederalp, Simplon, Termen und Zwischbergen zuständig.

Kontakt

Gliseralle 10
3900 Brig-Glis

T :027 607 51 10
E: kesb-brig@admin.vs.ch

Die Präsidentin : Corinne Rovina

Öffnungzeiten 8.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr