Nutzung und Fahrerlaubnis der Forststrasse Lax zur «Laggeralpe»
🚧 Information zur Forststrasse
Die Forststrasse ist ab sofort wieder offen.
⚠️ Fahrbewilligung
Die Forststrasse darf nur mit einer Bewilligung der Gemeinde Lax befahren werden. Eine Bewilligung wird nur für Transporte erteilt, bei denen der Transport mit der Gondelbahn Fiesch-Fiescheralp nicht möglich ist. Für touristische Nutzung (Ausflüge, wandern, etc.) werden keine Bewilligungen erteilt. Die Strasse ist ab Rittina mit einer Barriere gesperrt.
🔑 Bezug der Badges zum Öffnen der Barriere
Die Badges können wie folgt abgeholt werden:
- Gemeindeverwaltung Lax: Dienstag und Donnerstag zw. 8:30 und 11:00 Uhr;
- Gemeindeverwaltung Fiesch: Öffnungszeiten gemäss www.gemeinde-fiesch.ch).
Es ist zwingend mitzubringen:
- Fahrzeugausweis;
- Depot: CHF 20 (bar mitbringen).
👉 Wichtig:
Sämtliche Badges, auch in den Vorjahren herausgegebene, müssen in diesem Jahr in der Gemeindeverwaltung neu aktiviert werden. Grund: Das System wurde bereits für die fusionierte Gemeinde Unnergoms angepasst.
- Für erste Ausstellung: Gang zur Kanzlei erforderlich;
- Für weitere Anpassungen: wie gewohnt direkt beim Eingang der beiden Gemeindekanzleien gibt es einen Badge-Lesegerät. Hier können weitere Bewilligungen geladen werden.
📢 Weitere Information
Gebührenordnung: die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugcode, der im Fahrzeugausweis enthalten ist und betragen zwischen CHF 10 und CHF 150 (Bewilligung für eine Hin- und eine Rückfahrt). Die Gemeinde rechnet die Gebühren monatlich ab.
Gewichtslimit: Es gilt ein Gewichtslimit von 25 Tonnen und 11’000 Liter pro Fahrzeug. Diese Limiten sind zwingend einzuhalten.
Haftung: Wer im Besitz der Fahrbewilligung ist, fährt auf eigenes Risiko. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab.
Missbrauch: Der Badge ist für das jeweilige Fahrzeug gültig. Unbefugte Benützung oder Weitergabe an andere Fahrzeugbesitzer werden mit sofortigem Entzug des Schlüssels und mit Bussen geahndet.
Das Reglement «Forststrasse Lax-Galvera (Benutzung und Gebührenerhebung) finden Sie hier: Reglement Forststrasse.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

